Blumengroßmarkt Köln eG - Aktuelles vom Markt

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Unser Webshop kommt ab dem 1. März - jetzt registrieren

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Liebe Kundin, lieber Kunde,

ab 01. März stellen wir Ihnen unseren neuen Webshop als praktische Einkaufsplattform zur Verfügung. 

Dafür können Sie sich an der Information registrieren lassen.

Im Anschluss bekommen Sie eine E-Mail für den Log-In.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern auch telefonisch zur Verfügung.

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WIR ONLINE - Winter 2025

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WIR ONLINE
AUSGABE Frühjahr 2026 

Hier kommt die aktuelle WIR ONLINE AUSGABE Frühajhr 2026!

Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um den Blumengroßmarkt Köln von den wichtigen Terminen über die neuesten Informationen. 

WIR wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen.

 

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14. Februar ist Valentinstag



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Am 14. Februar ist Valentinstag 

Sie wissen das, aber wissen es auch Ihre Kunden? Damit alle rechtzeitig auf diesen wichtigen Blumentag aufmerksam gemacht werden können, gibt es wieder die passenden Plakate. Wer noch keines hat, sollte sich jetzt schnellstens eindecken. Wie immer liegen die Druckwerke kostenlos in Ihrem Blumengroßmarkt Köln für Sie bereit.

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Rosenmontag geschlossen

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Bitte beachten Sie:

Auch in diesem Jahr bleibt der Blumengroßmarkt am Rosenmontag, 16. Februar 2026, geschlossen.
Wir wünschen allen „Jecken“ einen entspannten, fröhlichen Tag!

 

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8. März ist Weltfrauentag

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Werbeplakate für den Weltfrauentag liegen an der Zentralkasse für Sie bereit.

Der internationale Weltfrauentag soll daran erinnern, wie viele Frauen über Jahrzehnte dafür gekämpft haben, dass sie heute die Rechte haben, die sie haben.

Wussten Sie, dass…

Der erste Frauentag 1911 gefeiert wurde?
Damals standen die Forderungen der Frauen für das Frauenwahlrecht im Mittelpunkt, welches in Deutschland 1919 eingeführt wurde 💪 Seit 1921 wird der internationale Weltfrauentag jährlich am 8. März gefeiert.

Schauen wir uns mal an, wofür die Ladies bis heute so gekämpft haben.

Bis ins Jahr 1957 galt in Deutschland der sogenannte „Gehorsamsparagraph“ für deutsche Ehen. Dieser besagte, dass der Mann einzig und allein über alle „Angelegenheiten des gemeinschaftlichen Lebens“ allein entscheiden durfte, wie z.B. den Wohnort!

Erst 1958 entstand das „Gleichberechtigungsgesetz“.
Es verhinderte endlich, dass Männer die Jobs ihrer Frauen fristlos (!) kündigen durften!

Bis 1977 durfte eine Frau nur berufstätig sein, wenn es mit „ihren Pflichten in Ehe und Familie“ vereinbar war! Danach kam endlich das „Eherechtsreformgesetz“, wodurch Männer und Frauen in Deutschland als rechtlich gleichgestellt galten.

Zum Abschluss noch ein FUN Fact: Denn seit 2019 ist der internationale Frauentag am 8. März in Berlin ein gesetzlicher Feiertag.

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